Verband der Kleingärtner, Siedler und Grundstücksnutzer e.V.
unsere Leistungen
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© 2011 Verband der Kleingärtner, Siedler und Grundstücksnutzer e.V.

Welche Leistungen gewährt der VKSG seinen Mitgliedern?

Zur Wahrnehmung der satzungsgemäßen Regelungen hat jedes Vereinsmitglied das Recht, persönlich oder über die Vereine des VKSG eine umfassende Interessenvertretung zu erhalten. Dazu hat es die Möglichkeit

  • Sich in den Sprechstunden des Verbandes über alle Rechtsfragen , die das Nutzungs- und Pachtverhältnis betreffen, Auskunft einzuholen.  Diese von Juristen durchgeführten Konsultationen sind kostenfrei.

Sprechstunden finden statt:

Für Nutzer von Erholungsgrundstücken und Eigentümern von Garagen auf fremden Grund und Boden:

Jeden 1. Donnerstag im Monat in der Zeit von 16,00 bis 18,00 Uhr

Ort: Alte Schule Adlershof, Dörpfeldstr. 54, 1. Etage, Zimmer 117

Für Kleingärtner im Berliner Raum:

Jeden 1. Sonntag von  10,00 bis 12,00 Uhr.

Ort: Geschäftsstelle des VKSG, Hohenschönhauser Str. 80, 10369 Berlin- Am Volkspark Prenzlauer Berg.

Für Kleingärtner aus Brandenburg:

Jeden Dienstag von 9,00 bis 13,00 Uhr und von 14,00 bis 18,00 Uhr

Ort: Geschäftsstelle des Kreisverbandes der Kleingärtner, Königs Wusterhausen , Bahnhofstr. 7b

  • Eine separate Grundstücksrechtsschutzversicherung mit Sonderkonditionen für ein Einfamilienhaus, ein Wochenendhaus oder ein Ferienhaus ( eine Ferienwohnung ) bzw. ein unbebautes Grundstück zu Sonderkonditionen abzuschließen.  Versicherungssumme von 300 000,- € je Rechtsschutzfall mit einer Selbstbeteiligung von 150,- € je Rechtsschutzfall und einem Jahresbeitrag von 21,.- € .Der Rechtsschutz beginnt sofort mit dem Antragseingang bei der Versicherung DIVAL GmbH
  • Mit dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine Stellungnahme zu einem vorliegenden Rechtsstreit zu erhalten und eine Deckungszusage zu beantragen
  • Sich durch Vermittlung der Rechtskommission des Verbandes von erfahrenen Fachanwälten und Gutachtern beraten und vor Gericht vertreten zu lassen.
  • Preisermäßigte Gebäude- und Hausratsversicherung u.a. Versicherungsverträge über den Versicherungspartner des VKSG e.V.  abzuschließen.
  • In Ausübung einer ehrenamtlichen Funktion eine mit dem Versicherungspartner des VKSG e.V. abgeschlossene Haftpflichtversicherung und Gruppenunfallversicherung in Anspruch zu nehmen. Diese Versicherung haftet bei auftretenden Schäden bei Arbeitseinsätzen, Fahrten und in Erfüllung des Ehrenamtes.